Satzung
§1 Der Pfeifenclub trägt den Namen “nit hudle”
§2 Zweck des Clubs ist die aktive Pflege des Pfeifenrauchens, Erfahrungsaustausch und Geselligkeit.
§3a Clubmitglieder können nur volljährige natürliche Personen werden. Der Club unterscheidet aktive und passive Mitglieder.
Aktive Mitglieder sind Pfeifenraucher, passive Mitglieder sind Gönner und Freunde des Pfeifenrauchens.
3b Über den Beitritt neuer Mitglieder entscheiden alle aktiven Mitglieder mit mindestens 50% Mehrheit und alle passiven Mitglieder mit mindestens 50% Mehrheit, in getrennten Abstimmungen.
Die Mitgliedschaft besteht ab Eintrag ins Clubbuch mit Unterschrift des Präsidenten oder einem seiner Vertreter und des Mitgliedes.
3c Neue aktive Mitglieder haben einen einmaligen Anschaffungsbeitrag zu entrichten. Der Anschaffungsbeitrag ist in der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit aller anwesenden aktiven Mitglieder neu festzulegen.
Zusatzregelung zur Aufnahme neuer Mitglieder (Beschluss 1.Hauptversammlung 17.05.86)
Um den Club und den neuen Clubanwärtern (speziell bei fremden Personen) eine Entscheidungshilfe und Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen zu geben, wird folgende Verfahrensweise vorgeschlagen:
Spätestens nach sechs offiziellen Clubtreffen (ab Antrag auf Beitritt), an denen der Clubanwärter anwesend war, muß über die Mitgliedschaft abgestimmt werden.
Auf Antrag und mit Zustimmung (einfacher Mehrheit) der aktiven Clubmitglieder sowie des Clubanwärters kann die Abstimmung auch vorher erfolgen. (ansonsten wie §3).
§4a Über allgemeine Clubbelange entscheiden alle anwesenden Mitglieder in der Vollversammlung mit 2/3 Mehrheit.
4b Satzungsänderungen sind nur mit 2/3 Mehrheit aller aktiven und mit mindestens 50% aller passiven Mitglieder in einer Voll-oder Hauptversammlung möglich.
Die aktiven und passiven Mitglieder stimmen getrennt ab.
§5a Der Vorstand besteht aus einem Clubpräsidenten und zwei Stellvertretern. Clubpräsident kann nur ein aktives Mitglied sein. Stellvertreter sind je ein aktives und ein passives Mitglied. Der Clubpräsident repräsentiert den Club nach außen und innen. Der Vorstand führt Satzung, Protokolle und Liste der Mitglieder.
Er ist berechtigt zur Einberufung der Haupt- und Vollversammlung. Über den Vorstand werden Vorschläge und Anregungen eingebracht.
Ergänzungen zu den Aufgaben des Vorstandes: (Festgelegt und beschlossen am 29.04.88)
1. Legt Termine fest.
1.1 Clubmitglieder müssen im Rahmen von Clubsitzungen gehört werden.
1.2 Termine werden in Clubsitzungen bekanntgegeben.
1.3 Im Clubschrank werden die Termine schriftlich hinterlegt.
2. Legt Tagesordnung für offizielle Clubtreffen und Versammlungen fest.
3. Leitet Versammlungen.
4. Legt Wahlmodus für Wahlvorgänge fest, sofern in der Sitzung nicht anders festgelegt.
5. Obliegt die Aussprache von disziplinarischen Maßnahmen, welche in einem Maßnahmenkatalog festgelegt sind.
6. Obliegt Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit.
7. Ist offizieller Ansprechpartner für Mitglieder und Nichtmitglieder.
8. Kann bei außergewöhnlichen Anlässen über einen einmaligen Betrag von max. 100,- DM jedoch nicht mehr als max. 300,-DM pro Jahr (Stichtag ist jeweils das Datum der Hauptversammlung) ohne Rücksprache mit den Mitgliedern verfügen.
9. Kann Aufgaben an Mitglieder im gegenseitigen Einvernehmen übertragen.
5b Präsident und Stellvertreter werden alle 3 Jahre bei der Hauptversammlung neu gewählt. Der Clubpräsident wird von allen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit gewählt. Die aktiven und passiven Mitglieder wählen je einen Stellvertreter mit einfacher Mehrheit.
5c Die Hauptversammlung wird einmal im Jahr durch den Vorstand einberufen. Vollversammlungen werden sporadisch nach Bedarf vom Vorstand einberufen. Verlangen mindestens 50% der Mitglieder schriftlich eine Vollversammlung, so muß diese vom Vorstand einberufen werden. Die Einberufung von Haupt- und Vollversammlungen müssen den Mitgliedern 14 Tage vorher durch den Vorstand mitgeteilt werden.
§6 Der Beitragssatz wird alle 3 Jahre bei der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit aller anwesenden Mitglieder neu festgelegt.
Der Beitrag wird als Jahresbeitrag erhoben.
Passive Mitglieder zahlen 75% des regulären Jahresbeitrages.
Neue Mitglieder zahlen den anteiligen Beitrag ab Eintrittsdatum.
§7 Über die Verwendung von maximal 50% des Gesamtbeitrages eines jeden Jahres entscheiden die anwesenden aktiven Mitglieder in der Jahreshauptversammlung mit 2/3 Mehrheit. Über die Verwendung des restlichen Gesamtbeitrages entscheiden alle anwesenden Mitglieder in der Jahreshauptversammlung mit 2/3 Mehrheit.
Richtlinien bei offiziellen Clubtreffen: (Beschluss 1. Hauptversammlung 17.05.86)
1. Der Clubtabak muss zur Verfügung stehen.
2. Aktive Mitglieder dürfen nur Pfeife rauchen.
§8a Der Kassenwart wird alle 2 Jahre bei der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit neu gewählt. Der Kassenwart führt das Kassenbuch. Er verwaltet die Ein- und Ausgaben des Clubs. Er ist verantwortlich für die Einzahlung der Beiträge.
Jedes Jahr bei der Hauptversammlung ist die Bilanz vorzulegen.
8b Je ein aktives und ein passives Mitglied prüfen die Bilanz sowie das Kassenbuch.
Die Kassenprüfer werden alle 2 Jahre bei der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit neu gewählt.
§9 Der Gerätewart wird alle 2 Jahre bei der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit neu gewählt. Er ist verantwortlich für die Betreuung der clubeigenen Anschaffungen.
Zusatz: (Beschluss vom 29.04.88)
Der Gerätewart verwaltet und pflegt die clubeigenen Materialien. Er führt die Clubbestandsliste. Jedes Jahr bei der Hauptversammlung ist die Materialbilanz vorzulegen. Er sorgt für die Bereitstellung von Clubverbrauchsmaterialien.
(Neu-) Anschaffungen) sind mit dem Vorstand abzusprechen.
§10 Der Clubaustritt ist beim Vorstand schriftlich einzureichen. Die Mitgliedschaft endet nach Ablauf des Monats, der auf die Kündigung folgt.
§11 Bei Club schädigendem Verhalten können Mitglieder vom Club ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheiden alle Mitglieder mit ¾ Mehrheit.
§12 Die Auflösung des Clubs kann nur durch die Vollversammlung der aktiven Mitglieder mit ¾ Mehrheit vorgenommen werden. Clubeigene Anschaffungen werden an die Mitglieder versteigert. Die Barschaft wird gemeinnützigen Zwecken zugeführt.
§13 Der Schriftführer wird alle 2 Jahre bei der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit neu gewählt. Der Schriftführer erstellt Protokolle von Versammlungen und Clubereignissen und führt das Clubbuch.
Zusatz: (Beschluss vom 29.04.88)
Die Amtsperiode des Schriftführers beginnt mit dem Clubtreffen bzw. der Versammlung die auf die Hauptversammlung folgt.
Der Schriftführer hat von jedem offiziellen Clubtreffen und jeder Versammlung ein Protokoll zu erstellen. Bei Verhinderung hat der Schriftführer für einen Stellvertreter zu sorgen.
Sonstige Beschlüsse:
Ehrenmitgliedschaft: (Beschluss 1.Hauptversammlung 17.05.86)
Ehrenmitglied kann werden, wer sich um den Pfeifenclub „nit hudle“ verdient gemacht hat, jedoch nicht Mitglied im Club ist. Er genießt die Vorzüge des Clubs, jedoch ohne Stimmrecht und ohne Pflichten.
Ehrenmitglieder können von den Clubmitgliedern dem Vorstand vorgeschlagen werden. Der Vorstand stellt den Vorschlag in der Mitgliederversammlung zur Wahl.
Die Wahl zum Ehrenmitglied erfolgt mit ¾ Mehrheit der Mitglieder. Das Ehrenmitglied erhält eine Ehrenurkunde und ein Pfeifenbuch.